Förderbeitrag für Solar- bzw. Photovoltaikanlagen

In seinen Sitzungen vom 28. Februar 2007, 27. Februar 2013 und 29.01.2014 hat der der Gemeinderat beschlossen, einen Förderbeitrag für Solar- bzw. Photovoltaikanlagen iHv EUR 300,00 für Privathaushalte zu gewähren. Voraussetzung ist der Nachweis zum Erhalt einer Bundesförderung sowie der Nachweis der Inbetriebnahme.

Für die Beantragung ist ein formloser Antrag samt entsprechender Unterlagen einzubringen.

Der formlose Antrag hat zu enthalten bzw. sind diesem beizulegen:

  • Kontaktinformationen des Förderwerbers
  • Kontoinformationen des Förderwerbers
  • Nachweis über den Erhalt einer Bundes- oder Landesförderung
  • Nachweis der Inbetriebnahme bzw. Fertigstellung